Selbstverständlich.
Gehen wir zunächst von einer Familie mit zwei Kindern aus. Er verdient 50.000 €/a brutto, sie 30.000 €/a brutto, halbtags, zusammen 80.000 €/a. Dafür fallen rund 9.000 €/a an Steuern an und rund 14.000 €/a an Sozialabgaben, das verfügbare Einkommen beträgt dann 57.000 €/a. Der nominale Steuersatz beträgt rund 11% die Abgabenlast rund 29%.
Nun das gleiche Beispiel für ein BGE von 1000 € pro Kopf, das sind 4x12x1000€, also 48.000 €/a. Bei einer nominalen Steuerlast von 70% fallen Abzüge an in Höhe von 56.000 €/a, es verbleiben 24.000 €/a. Zusammen mit dem BGE sind das 72.000 € verfügbares Einkommen. Das entspricht einer Abgabenlast von 10%.
Wie du unschwer erkennst, sinkt die Abgabenlast erheblich trotz massiv höherem nominalen Steuersatz.
Die Deckungslücke wird übrigens von Kinderlosen finanziert.
Bei 50.000 €/a für einen Single hat der nach 70% Steuern noch 15.000 €, dazu kommt das BGE von 12.000 €/a, macht 27.000 €/a verfügbares Einkommen und eine Abgabenlast von 46%.