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Re: Ot: weil es mich so aufregt- Minijobber und Arbeiterrechte

Kalle Paschulke schrieb am 23.03.2017 22:42:

Dass einem Großteil der "geringfügig" Beschäftigten, vulgo "Mini"Jobber, kein bezahlter Urlaub und keine bezahlten Krankheitstage gegeben wird ist hochgradig kriminell.

Andererseits verstehe ich die deutsche Sklavenmentalität auch nicht, die darauf verzichtet diese Rechte einzufordern.
Oh da würde der Chef aber böse auf mich werden?
Kündigungsschutz gibt es nämlich auch für 450€ Jobber, und überhaupt wer würde schon für Kriminelle arbeiten wollen.

Ja, grundsätzlich ist das richtig. Wer sich nicht wehrt, der lebt verkehrt. Grade Personaler haben nur dann Respekt vor einem Arbeitnehmer, wenn die wissen dass der seine Interessen - am besten mit einem Anwalt - vertritt.

Es wäre aber auch einfach, die "Macht" der Arbeitnehmer - die im wesentlichen darin besteht, den Job zu kündigen wenn er untragbar wird - und damit ihre Verhandlungsposition zu stärken. Beispielsweise dadurch, dass bei ALGI und HartzIV die Sperrfristen bei Eigenkündigung abgeschafft werden. Die verfassungswidrigen Sanktionen sowieso.

Aber wenn die Geringverdiener und Niedriglöhner schon so frustriert sind, dass sie noch nicht mal wählen gehen - dann lohnt es sich ja auch nicht, sich für ihre Interessen einzusetzen. Beinhartes politisches Kalkül.

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