Silly Walks schrieb am 11.02.2021 11:18:
Hör doch auf andauernd von Volksverhetzung zu faseln, sobald dir irgendein Beitrag nicht passt.
Weise mit das "andauernd" bitte nach.
Das ist einfach nur noch lächerlich.
§ 130
Volksverhetzung
(1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,1. gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung zum Hass aufstachelt, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen auffordert oder
2. die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,
wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
und dann lies dir mal das Paphlet durch
http://ftp.zew.de/pub/zew-docs/dp/dp21009.pdf
dann verstehst du meine Aussage, denn das Papier entspricht schon in der Wortwahl in keiner Weise wissenschaftlicher Standards sondern hetzt ganz offensichtlich.