Ansicht umschalten
Avatar von Sayko
  • Sayko

683 Beiträge seit 26.10.2014

§1 (1) Aufenthaltsgesetz

"Das Gesetz dient der Steuerung und Begrenzung des Zuzugs von Ausländern in die Bundesrepublik Deutschland. Es ermöglicht und gestaltet Zuwanderung unter Berücksichtigung der Aufnahme- und Integrationsfähigkeit sowie der wirtschaftlichen und arbeitsmarktpolitischen Interessen der Bundesrepublik Deutschland. Das Gesetz dient zugleich der Erfüllung der humanitären Verpflichtungen der Bundesrepublik Deutschland. Es regelt hierzu die Einreise, den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern. Die Regelungen in anderen Gesetzen bleiben unberührt."

Manchmal können Gesetzestexte sehr interessant sein, wie auch das obige Zitat. Aber hier im Forum überwiegt langsam der Teil, der schlicht und ergreifend ein abgeschottetes Deutschland möchten. Es werden IMMER Migranten nach Deutschland kommen, es kommt nun darauf an wie wir es (weiter)gestalten.

Bewerten
- +
Ansicht umschalten