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Avatar von mgagre
  • mgagre

50 Beiträge seit 03.01.2018

Re: Es gehören immer zwei dazu

Die Aussage des Artikels ist eben: Wenn man das widerwärtige Ausnutzen einer Abhängigkeitssituation bestrafen will, muss man es als "Korruption" verfolgen. "Sexueller Missbrauch" liegt oft nicht vor bzw. ist zweifelhaft und "Prostitution" ist nicht strafbar.

Ob Sie wirklich einfach so akzeptieren wollen, dass sie den Job nur kriegen, wenn Sie dem Entscheider sexuelle Gefälligkeiten erweisen, bezweifle ich.

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