antiimp schrieb am 14. Oktober 2009 22:06
> und dazu müsste man
> nicht einmal rechtsstaatliche Grundsätze wie das Rückwirkungsverbot
> über Bord werfen, wie es vom BRD-Regime bei der Verfolgung von
> DDR-Bürgern praktiziert wurde.
Soweit ich informiert bin, wurden alle
Zonen-Apparatschiks und ihre Buettel
nach dem Strafgesetzbuch der Deutschen
Demokratischen Republik verurteilt.
Freundlicherweise wurden oft Strafmasse
nach Weststandard verhaengt. Die haben
schlicht ihre eigenen Gesetze gebrochen.
Uebrigens: die 'Junge Welt' ist m.E.n.
nicht einmal als Sekundaerquelle
satisfaktionsfaehig. Die spielt eher in
der journalistischen Liga der Baeckerblume
oder der Apotheken-Umschau.
MfG
> und dazu müsste man
> nicht einmal rechtsstaatliche Grundsätze wie das Rückwirkungsverbot
> über Bord werfen, wie es vom BRD-Regime bei der Verfolgung von
> DDR-Bürgern praktiziert wurde.
Soweit ich informiert bin, wurden alle
Zonen-Apparatschiks und ihre Buettel
nach dem Strafgesetzbuch der Deutschen
Demokratischen Republik verurteilt.
Freundlicherweise wurden oft Strafmasse
nach Weststandard verhaengt. Die haben
schlicht ihre eigenen Gesetze gebrochen.
Uebrigens: die 'Junge Welt' ist m.E.n.
nicht einmal als Sekundaerquelle
satisfaktionsfaehig. Die spielt eher in
der journalistischen Liga der Baeckerblume
oder der Apotheken-Umschau.
MfG