zwodrei schrieb am 14. Oktober 2009 12:45
> Können die Terrorunterstützer aus der Zone eigentlich heute noch
> strafrechtliche belangt werden? Das wäre ja mal interessant.
Du verbreitest Propagandamärchen. Die trizonesische
Staatsanwaltschaft hat damals lediglich wegen Strafvereitelung
Anklage erhoben und am Ende verloren.
"Unterbringung von RAF-Terroristen war keine Straftat
Bundesgerichtshof sprach ehemalige MfS-Offiziere von der Anklage der
Strafvereitelung frei"
http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/archiv/.bin/dump.fcgi/199
8/0306/none/0012/index.html
"Gescheitert: Justiz läßt ab von »RAF-Stasi«-Legende
Keine Verfahren mehr zur Aufnahme von RAF-Aussteigern in DDR
Siehe dazu auch Interview
Das Ende kam sang- und klanglos: Die Justiz der Bundesrepublik hat
ihre Bemühungen eingestellt, ehemalige MfS-Mitarbeiter für die
Unterbringung von RAF-Aussteigern in der DDR juristisch zu
verfolgen."
http://www.jungewelt.de/1998/08-08/001.php
> Eigentlich sollte gegen die gesamte Stasi-Mannschaft des sogenannten
> Staates DDR vorgegangen werden.
Du hast keine Ahnung. Es gab in den 90ern eine Säuberung und 62000
Ermittlungsverfahren. Die Bilanz dabei war sehr mager.
"Der Reader enthält eine Reihe »klassischer« Texte wie den des
Verfassungsrechtlers Axel Azzola zum Rentengesetz für die DDR (»Eine
kollektive Strafaktion«) vom Oktober 1991 oder den Artikel von
Christoph Schaefgen, der als Generalstaatsanwalt die Ermittlungen zur
sogenannten Regierungs- und Vereinigungskriminalität leitete, vom
Januar 2000 zur letztlich mageren Bilanz seiner Tätigkeit: 62000
Ermittlungsverfahren, 100000 Beschuldigte, 300 Verurteilungen, davon
24 zu Freiheitsstrafen."
http://www.jungewelt.de/2009/07-13/025.php
An mangelnder Motivation und antikommunistischer Gesinnung kann es
dabei nicht gelegen haben. Am 23. September 1991 erklärte Kinkel in
seiner Begrüßungsansprache auf dem Deutschen Richtertag:
"Ich baue auf die deutsche Justiz. Es muss gelingen, das SED-System
zu deligitimieren, das bis zum bitteren Ende seine Rechtfertigung aus
antifaschistischer Gesinnung, angeblich höheren Werten und
behaupteter absoluter Humanität hergeleitet hat, während es unter dem
Deckmantel des Marxismus-Leninismus einen Staat aufbaute, der in
weiten Bereichen genauso unmenschlich und schrecklich war wie das
faschistische Deutschland, das man bekämpfte und – zu Recht – nie
mehr wieder erstehen lassen wollte."
Würde man gegen die Funktionäre und Repräsentanten des BRD-Regimes
ermitteln, käme da viel mehr zusammen(Führung von
völkerrechtswidrigen Angriffskriegen, Terrorunterstützung,
Kriegsverbrechen, Beteiligung an Völkermord usw.) und dazu müsste man
nicht einmal rechtsstaatliche Grundsätze wie das Rückwirkungsverbot
über Bord werfen, wie es vom BRD-Regime bei der Verfolgung von
DDR-Bürgern praktiziert wurde.
> Können die Terrorunterstützer aus der Zone eigentlich heute noch
> strafrechtliche belangt werden? Das wäre ja mal interessant.
Du verbreitest Propagandamärchen. Die trizonesische
Staatsanwaltschaft hat damals lediglich wegen Strafvereitelung
Anklage erhoben und am Ende verloren.
"Unterbringung von RAF-Terroristen war keine Straftat
Bundesgerichtshof sprach ehemalige MfS-Offiziere von der Anklage der
Strafvereitelung frei"
http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/archiv/.bin/dump.fcgi/199
8/0306/none/0012/index.html
"Gescheitert: Justiz läßt ab von »RAF-Stasi«-Legende
Keine Verfahren mehr zur Aufnahme von RAF-Aussteigern in DDR
Siehe dazu auch Interview
Das Ende kam sang- und klanglos: Die Justiz der Bundesrepublik hat
ihre Bemühungen eingestellt, ehemalige MfS-Mitarbeiter für die
Unterbringung von RAF-Aussteigern in der DDR juristisch zu
verfolgen."
http://www.jungewelt.de/1998/08-08/001.php
> Eigentlich sollte gegen die gesamte Stasi-Mannschaft des sogenannten
> Staates DDR vorgegangen werden.
Du hast keine Ahnung. Es gab in den 90ern eine Säuberung und 62000
Ermittlungsverfahren. Die Bilanz dabei war sehr mager.
"Der Reader enthält eine Reihe »klassischer« Texte wie den des
Verfassungsrechtlers Axel Azzola zum Rentengesetz für die DDR (»Eine
kollektive Strafaktion«) vom Oktober 1991 oder den Artikel von
Christoph Schaefgen, der als Generalstaatsanwalt die Ermittlungen zur
sogenannten Regierungs- und Vereinigungskriminalität leitete, vom
Januar 2000 zur letztlich mageren Bilanz seiner Tätigkeit: 62000
Ermittlungsverfahren, 100000 Beschuldigte, 300 Verurteilungen, davon
24 zu Freiheitsstrafen."
http://www.jungewelt.de/2009/07-13/025.php
An mangelnder Motivation und antikommunistischer Gesinnung kann es
dabei nicht gelegen haben. Am 23. September 1991 erklärte Kinkel in
seiner Begrüßungsansprache auf dem Deutschen Richtertag:
"Ich baue auf die deutsche Justiz. Es muss gelingen, das SED-System
zu deligitimieren, das bis zum bitteren Ende seine Rechtfertigung aus
antifaschistischer Gesinnung, angeblich höheren Werten und
behaupteter absoluter Humanität hergeleitet hat, während es unter dem
Deckmantel des Marxismus-Leninismus einen Staat aufbaute, der in
weiten Bereichen genauso unmenschlich und schrecklich war wie das
faschistische Deutschland, das man bekämpfte und – zu Recht – nie
mehr wieder erstehen lassen wollte."
Würde man gegen die Funktionäre und Repräsentanten des BRD-Regimes
ermitteln, käme da viel mehr zusammen(Führung von
völkerrechtswidrigen Angriffskriegen, Terrorunterstützung,
Kriegsverbrechen, Beteiligung an Völkermord usw.) und dazu müsste man
nicht einmal rechtsstaatliche Grundsätze wie das Rückwirkungsverbot
über Bord werfen, wie es vom BRD-Regime bei der Verfolgung von
DDR-Bürgern praktiziert wurde.