fremsley schrieb am 16. Oktober 2009 15:44
> antiimp schrieb am 14. Oktober 2009 22:06
>
> > und dazu müsste man
> > nicht einmal rechtsstaatliche Grundsätze wie das Rückwirkungsverbot
> > über Bord werfen, wie es vom BRD-Regime bei der Verfolgung von
> > DDR-Bürgern praktiziert wurde.
>
> Soweit ich informiert bin, wurden alle
> Zonen-Apparatschiks und ihre Buettel
> nach dem Strafgesetzbuch der Deutschen
> Demokratischen Republik verurteilt.
> Freundlicherweise wurden oft Strafmasse
> nach Weststandard verhaengt. Die haben
> schlicht ihre eigenen Gesetze gebrochen.
Da bist du falsch informiert. Für die Verfolgung von DDR-Bürgern
wurde unter dem Vorwand, ihm sei ein universelles Menschenrecht
übergeordnet, das Rückwirkungsverbot aufgehoben und nach
westdeutschem Strafgesetzbuch verurteilt.
Ziel dieser von der Regierung angeordneten Verfolgung ist wie schon
beim sogenannten Radikalenerlass und vorhergehenden Säuberungen die
Unterdrückung der Opposition und die Festigung des BRD-Regimes. Die
Justiz ist in der BRD nun mal nicht wie in einer Demokratie
unabhängig sondern weisungsgebunden.
Gleichzeitig werden Nazi-Kriegsverbrecher bis heute von der
BRD-Justiz/Regierung geschützt. Das muss aber niemanden verwundern,
schliesslich wurde die BRD-Justiz so wie andere BRD-Staatsorgane
ebenfalls von Nazis aufgebaut.
http://www.free.de/schwarze-katze/texte/brd03.html
> Uebrigens: die 'Junge Welt' ist m.E.n.
> nicht einmal als Sekundaerquelle
> satisfaktionsfaehig. Die spielt eher in
> der journalistischen Liga der Baeckerblume
> oder der Apotheken-Umschau.
Du erzählst Unsinn.
Im Gegensatz zu den vielfach der Lüge überführten Konzern- und
Staatsmedien erfüllt die jW höhere Standards. Zum Beispiel verbreitet
die jW im Gegensatz zu Springer und Co. keine Kriegspropaganda über
Jugoslawien, Irak und Afghanistan, sondern widerlegt die Lügen der
NATO-Propagandamaschinerie. Die NATO-treuen Mainstreammedien hält das
jedoch nicht davon ab, weiterhin u.a. die längst widerlegte NATO-Lüge
vom "Völkermord im Kosovo" zu verbreiten.
> antiimp schrieb am 14. Oktober 2009 22:06
>
> > und dazu müsste man
> > nicht einmal rechtsstaatliche Grundsätze wie das Rückwirkungsverbot
> > über Bord werfen, wie es vom BRD-Regime bei der Verfolgung von
> > DDR-Bürgern praktiziert wurde.
>
> Soweit ich informiert bin, wurden alle
> Zonen-Apparatschiks und ihre Buettel
> nach dem Strafgesetzbuch der Deutschen
> Demokratischen Republik verurteilt.
> Freundlicherweise wurden oft Strafmasse
> nach Weststandard verhaengt. Die haben
> schlicht ihre eigenen Gesetze gebrochen.
Da bist du falsch informiert. Für die Verfolgung von DDR-Bürgern
wurde unter dem Vorwand, ihm sei ein universelles Menschenrecht
übergeordnet, das Rückwirkungsverbot aufgehoben und nach
westdeutschem Strafgesetzbuch verurteilt.
Ziel dieser von der Regierung angeordneten Verfolgung ist wie schon
beim sogenannten Radikalenerlass und vorhergehenden Säuberungen die
Unterdrückung der Opposition und die Festigung des BRD-Regimes. Die
Justiz ist in der BRD nun mal nicht wie in einer Demokratie
unabhängig sondern weisungsgebunden.
Gleichzeitig werden Nazi-Kriegsverbrecher bis heute von der
BRD-Justiz/Regierung geschützt. Das muss aber niemanden verwundern,
schliesslich wurde die BRD-Justiz so wie andere BRD-Staatsorgane
ebenfalls von Nazis aufgebaut.
http://www.free.de/schwarze-katze/texte/brd03.html
> Uebrigens: die 'Junge Welt' ist m.E.n.
> nicht einmal als Sekundaerquelle
> satisfaktionsfaehig. Die spielt eher in
> der journalistischen Liga der Baeckerblume
> oder der Apotheken-Umschau.
Du erzählst Unsinn.
Im Gegensatz zu den vielfach der Lüge überführten Konzern- und
Staatsmedien erfüllt die jW höhere Standards. Zum Beispiel verbreitet
die jW im Gegensatz zu Springer und Co. keine Kriegspropaganda über
Jugoslawien, Irak und Afghanistan, sondern widerlegt die Lügen der
NATO-Propagandamaschinerie. Die NATO-treuen Mainstreammedien hält das
jedoch nicht davon ab, weiterhin u.a. die längst widerlegte NATO-Lüge
vom "Völkermord im Kosovo" zu verbreiten.