antiimp schrieb am 16. Oktober 2009 23:05
> Da bist du falsch informiert. Für die Verfolgung von DDR-Bürgern
> wurde unter dem Vorwand, ihm sei ein universelles Menschenrecht
> übergeordnet, das Rückwirkungsverbot aufgehoben und nach
> westdeutschem Strafgesetzbuch verurteilt.
Diese universellen Menschenrechte hat die DDR explizit
mit ihrem Beitritt zu den Vereinten Nationen (Allgemeine
Erklaerung der Menschenrechte) und ihrer Teilnahme an
der KSZE anerkannt. Und ja: Voelkerrecht bricht
nationale Sonderregelungen. Was aber, am Beispiel des
'Schiessbefehls' an der innerdeutschen Grenze gar nicht
noetig ist. Das war nach dem Strafgesetzbuch der DDR
ein Verbrechen:
§ 18. (1) Wer Rechte oder Interessen Dritter
beeinträchtigt, um eine ihm oder einem anderen oder
der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung
gegenwärtig drohende, anders nicht zu beseitigende
Gefahr abzuwenden, begeht keine Straftat, wenn seine
Handlung zur Art und zum Ausmaß der Gefahr im
angemessenen Verhältnis steht.
§ 19. (1) Wer von einem anderen durch unwiderstehliche
Gewalt oder durch Drohung mit einer gegenwärtigen,
anders nicht zu beseitigenden Gefahr für Leben oder
Gesundheit des Täters oder eines anderen zur Begehung
der Tat gezwungen wird, begeht keine Straftat: Der sich
für andere Personen oder die Gesellschaft daraus
ergebende Schaden darf nicht außer Verhältnis zu der
drohenden Gefahr stehen. Das Leben anderer Menschen darf
nicht angegriffen werden.
§ 84. Ausschluß der Verjährung für Verbrechen gegen den
Frieden, die Menschlichkeit und die Menschenrechte und
Kriegsverbrechen. Verbrechen gegen den Frieden, die
Menschlichkeit und die Menschenrechte und
Kriegsverbrechen unterliegen nicht den Bestimmungen
dieses Gesetzes über die Verjährung.
§ 112. Mord. (1) Wer vorsätzlich einen Menschen tötet,
wird mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren oder
mit lebenslänglicher Freiheitsstrafe bestraft.
(3) Vorbereitung und Versuch sind strafbar.
> Ziel dieser von der Regierung angeordneten Verfolgung ist wie schon
> beim sogenannten Radikalenerlass und vorhergehenden Säuberungen die
> Unterdrückung der Opposition und die Festigung des BRD-Regimes. Die
> Justiz ist in der BRD nun mal nicht wie in einer Demokratie
> unabhängig sondern weisungsgebunden.
Ja, ganz klar. Die BRD-Jusitiz ist natuerlich an
Weisungen der Exekutive gebunnden. Ganz anders als
damals die DDR-Justiz, die ja bekanntlich sehr
forsch die Verfolgung der Morde an der Mauer geahndet
hat.
> Gleichzeitig werden Nazi-Kriegsverbrecher bis heute von der
> BRD-Justiz/Regierung geschützt. Das muss aber niemanden verwundern,
> schliesslich wurde die BRD-Justiz so wie andere BRD-Staatsorgane
> ebenfalls von Nazis aufgebaut.
> http://www.free.de/schwarze-katze/texte/brd03.html
Allzu gut kundiggemacht haben sich diese schwarzen
Katzenviecher allerdings nicht. Dass in einem
'Enthuellungsbericht' ueber die achso unbekannte
Beteiligung ehemaliger NS-Groessen im
Nachkriegsdeutschland der Fall Wolfgang Fraenkel
fehlt, zeigt mir nur, dass ueberhaupt nicht
recherchiert wurde. Haette ja auch echte Arbeit
bedeutet.
> Du erzählst Unsinn.
Ich lese deine Beitraege hier schon seit einiger Zeit,
meistens kopfschuettelnd. Ich habe von dir noch keinen
eigenstaendigen Gedanken gelesen. Alles nur irgendwo
angelesen. Du scheinst mir ein verbohrter Dogmatiker
mit einer 'linken' Ersatzreligion zu sein. Nun
definiere ich mich nicht nur als links (der schlimmste
Feind der dogmatischen 'Linken' ist die undogmatische),
sondern bin auch noch Atheist. Ich habe keinerlei
Achtung vor dir.
MfG
> Da bist du falsch informiert. Für die Verfolgung von DDR-Bürgern
> wurde unter dem Vorwand, ihm sei ein universelles Menschenrecht
> übergeordnet, das Rückwirkungsverbot aufgehoben und nach
> westdeutschem Strafgesetzbuch verurteilt.
Diese universellen Menschenrechte hat die DDR explizit
mit ihrem Beitritt zu den Vereinten Nationen (Allgemeine
Erklaerung der Menschenrechte) und ihrer Teilnahme an
der KSZE anerkannt. Und ja: Voelkerrecht bricht
nationale Sonderregelungen. Was aber, am Beispiel des
'Schiessbefehls' an der innerdeutschen Grenze gar nicht
noetig ist. Das war nach dem Strafgesetzbuch der DDR
ein Verbrechen:
§ 18. (1) Wer Rechte oder Interessen Dritter
beeinträchtigt, um eine ihm oder einem anderen oder
der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung
gegenwärtig drohende, anders nicht zu beseitigende
Gefahr abzuwenden, begeht keine Straftat, wenn seine
Handlung zur Art und zum Ausmaß der Gefahr im
angemessenen Verhältnis steht.
§ 19. (1) Wer von einem anderen durch unwiderstehliche
Gewalt oder durch Drohung mit einer gegenwärtigen,
anders nicht zu beseitigenden Gefahr für Leben oder
Gesundheit des Täters oder eines anderen zur Begehung
der Tat gezwungen wird, begeht keine Straftat: Der sich
für andere Personen oder die Gesellschaft daraus
ergebende Schaden darf nicht außer Verhältnis zu der
drohenden Gefahr stehen. Das Leben anderer Menschen darf
nicht angegriffen werden.
§ 84. Ausschluß der Verjährung für Verbrechen gegen den
Frieden, die Menschlichkeit und die Menschenrechte und
Kriegsverbrechen. Verbrechen gegen den Frieden, die
Menschlichkeit und die Menschenrechte und
Kriegsverbrechen unterliegen nicht den Bestimmungen
dieses Gesetzes über die Verjährung.
§ 112. Mord. (1) Wer vorsätzlich einen Menschen tötet,
wird mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren oder
mit lebenslänglicher Freiheitsstrafe bestraft.
(3) Vorbereitung und Versuch sind strafbar.
> Ziel dieser von der Regierung angeordneten Verfolgung ist wie schon
> beim sogenannten Radikalenerlass und vorhergehenden Säuberungen die
> Unterdrückung der Opposition und die Festigung des BRD-Regimes. Die
> Justiz ist in der BRD nun mal nicht wie in einer Demokratie
> unabhängig sondern weisungsgebunden.
Ja, ganz klar. Die BRD-Jusitiz ist natuerlich an
Weisungen der Exekutive gebunnden. Ganz anders als
damals die DDR-Justiz, die ja bekanntlich sehr
forsch die Verfolgung der Morde an der Mauer geahndet
hat.
> Gleichzeitig werden Nazi-Kriegsverbrecher bis heute von der
> BRD-Justiz/Regierung geschützt. Das muss aber niemanden verwundern,
> schliesslich wurde die BRD-Justiz so wie andere BRD-Staatsorgane
> ebenfalls von Nazis aufgebaut.
> http://www.free.de/schwarze-katze/texte/brd03.html
Allzu gut kundiggemacht haben sich diese schwarzen
Katzenviecher allerdings nicht. Dass in einem
'Enthuellungsbericht' ueber die achso unbekannte
Beteiligung ehemaliger NS-Groessen im
Nachkriegsdeutschland der Fall Wolfgang Fraenkel
fehlt, zeigt mir nur, dass ueberhaupt nicht
recherchiert wurde. Haette ja auch echte Arbeit
bedeutet.
> Du erzählst Unsinn.
Ich lese deine Beitraege hier schon seit einiger Zeit,
meistens kopfschuettelnd. Ich habe von dir noch keinen
eigenstaendigen Gedanken gelesen. Alles nur irgendwo
angelesen. Du scheinst mir ein verbohrter Dogmatiker
mit einer 'linken' Ersatzreligion zu sein. Nun
definiere ich mich nicht nur als links (der schlimmste
Feind der dogmatischen 'Linken' ist die undogmatische),
sondern bin auch noch Atheist. Ich habe keinerlei
Achtung vor dir.
MfG