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  • vantast64

mehr als 1000 Beiträge seit 04.10.2011

Wichtiger: Der RBStV verstößt gegen das Grundgesetz!

Altkanzler Schröder meinte, zum Regieren brauche er nur BILD, BamS und Glotze. Propagandaminister Dr.Goebbels sagte:
"Der Rundfunk gehört uns und niemandem sonst!"
Alle Regierenden haben die Wichtigkeit des Radios erkannt und handeln entsprechend: Dr.Adenauer wollte einen eigenen Sender, aber damals funktionierte das Verfassungsgericht noch und verbot es ihm. Heute sind wir weiter, jeder Ministerpräsident hat seine Sender, z.B. Ministerpräsidentin Malu Dreyer, sie kann nun die Staatsferne des Rundfunks selbst ausprobieren als Vorsitzende der Rundfunkkommission der Länder und Vorsitzende des Verwaltungsrats des ZDF.
Die Rundfunkanstalten und die Politiker agieren in einer profitablen Symbiose: aufstrebende Politiker brauchen den Rundfunk, um bekannt zu werden, etablierte brauchen ihn zum Machterhalt. Nur für viele Bürger ist es eine parasitäre Veranstaltung, wenn die allein erziehende Mutter sich fragt, dem Ältesten eine Hose zu kaufen oder das Schutzgeld für den Rundfunk zu zahlen, wobei sie aber keine Wahl mehr hat, sie käme ins Gefängnis.
Artikel1 Würde des Menschen: Wenn eine allein erziehende Mutter zweier Kinder und viele andere, aus ethischen Gründen die Teilnahme / Förderung des Rundfunks ablehnen (jeden Tag Mord & Totschlag), in ein Gefängnis gesteckt werden, nur, um die üppige Finanzierung der Öffentlichen zu garantieren, ihr bürgerliches Leben für immer ruiniert wird, obwohl wirklich niemand den Rundfunk zum Leben braucht, ist das maßlos unverhältnismäßig und verstößt damit gegen das Grundgesetz.
Das Verfassungsgericht wußte das, folgte aber brav den Wünschen der Politiker.

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