Schock und Betroffenheit sind ebenso wie Zorn und Trauer emotionale Zustände, die emotionale Rücksicht erfordern.
Hier geht es aber im deutlich mehr, um konkret vollzogene Beschränkungen der durch das Grundgesetz garantierten Freiheiten mit gravierenden und einschneidenden wirtschaftlichen und persönlichen Konsequenzen, ein bis dato für die Bundesrepublik Deutschland einmaliger Vorgang.
Da ist es doch ganz selbstverständlich, dass die Frage, wie die zugrundeliegende Bewertung der Situation zustande gekommen ist, eine zentrale Bedeutung erlangt. Ebenso selbstverständlich, dass die Behörde, die diese Bewertung vornimmt, diese transparent und nachvollziehbar dokumentiert. Was beim RKI zumindest für die fragliche Hochstufung offenbar nicht erfolgt ist.
Da ist doch vollkommen klar, dass so ein Vorgehen Fragen aufwirft.