Was hätten die denn machen sollen?
Die NZZ schlägt beispielsweise vor, den Elternbeirat zu konsultieren.
Nichts von dem, was die Schülerin auf TikTok geäußert hat, war in irgendeiner Weise straffälliges Verhalten
Wenn ein Verdacht vorliegt, heißt das nur eben das: es gibt einen Verdacht.
Bei uns im Umfeld wurde letztens die Polizei gebeten, sich um einen Fall nächtlichen Lärms zu kümmern. Auch da wurde keine Strafanzeige gestellt - dennoch war das Rufen der Polizei im Rahmen der Situation nicht von vorneherein obsolet. Oder auch in diesem Fall.
D.h. daß keine Straffälligkeit vorliegt, bedingt nicht zwingend, daß man die Polizei nicht hinzuziehen könnte.