hrwe schrieb am 23.03.2024 23:16:
Falls die Schwärzung zum Schutz von Persönlichkeitsrechten passiert, ist das zu akzeptieren.
Darüber muss dann eben am Ende ein Gericht entscheiden.
Natürlich lautet die populärere Theorie, dass die Schwärzung zur Verheimlichung von irgendeiner Schuld passiert.
Man sollte auf alle Fälle immer das Schlechteste denken und sich auch in endlose Spekulationen darüber verlieren. Dann ist jegliche Korrektur danach vergebens.
Welche Persönlichkeitsrechte? Wir reden hier nicht über die Frage, wer wann wo mit wem wie Sex gehabt hat, sondern über Einschätzungen, auf deren Grundlage weitreichende gesellschaftliche Entscheidungen getroffen bzw. begründet wurden.
Oder bekomme ich bald geschwärzte Politiker und habe einen Bundeskanzler Olaf S.?