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  • hrwe

mehr als 1000 Beiträge seit 02.04.2001

Re: Daraus wenigstens lernen? Bei teilweise geschwärzten Dokumenten?

marasek schrieb am 25.03.2024 10:00:

hrwe schrieb am 23.03.2024 23:16:

Falls die Schwärzung zum Schutz von Persönlichkeitsrechten passiert, ist das zu akzeptieren.
Darüber muss dann eben am Ende ein Gericht entscheiden.
Natürlich lautet die populärere Theorie, dass die Schwärzung zur Verheimlichung von irgendeiner Schuld passiert.
Man sollte auf alle Fälle immer das Schlechteste denken und sich auch in endlose Spekulationen darüber verlieren. Dann ist jegliche Korrektur danach vergebens.

Welche Persönlichkeitsrechte? Wir reden hier nicht über die Frage, wer wann wo mit wem wie Sex gehabt hat, sondern über Einschätzungen, auf deren Grundlage weitreichende gesellschaftliche Entscheidungen getroffen bzw. begründet wurden.
Oder bekomme ich bald geschwärzte Politiker und habe einen Bundeskanzler Olaf S.?

Interne Protokolle sind nicht automatisch für jeden frei verfügbar.
Wie gesagt: Das muss ein Gericht entscheiden, falls relevante Fragen zu klären sind.
Das Breittreten in der Öffentlichkeit ist bei diesem Thema ohnehin nicht zielführend.

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