1. Journalistische Aufarbeitung
2. Politische Aufarbeitung
3. Strafrechtliche Aufarbeitung
Alles 3 muß angegangen werden.
Und unter 3 darf nicht nur "Das Gericht erklärt die Maßnahmen für widerrechtlich" raus kommen. Es muß für Entscheider schon Konsequenzen haben.
Sonst geht es bei der nächsten Ausnahmesituation genauso weiter.