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  • Tombomtom

56 Beiträge seit 28.04.2024

Bewiesene Verfassungsfeindlichkeit der Verantwortlichen. In einem Rechtsstaat

müssten diejenigen, die unsere Grundrechte nachgewiesenermaßen bewusst mit Füßen getreten haben umgehend angeklagt werden.

Da aber der oberste Staatsanwalt, der Generalbundesanwalt, demgegenüber alle anderen Staatsanwälte weisungsgebunden sind, von der Politik eingesetzt wird, kann man keine Anklagen erwarten.
Das wurde von den Nazis damals dahingehend geändert, damit die Verbrechen gegen Verfassung und Grundrechte nicht angeklagt werden.

Solange es keine echte Gewaltenteilung gibt, werden Verbrechen staatlicher Akteure wie zur Coronazeit von der Staatsanwaltschaft wohl eher nicht angeklagt.

Deshalb ist es um so wichtiger, dass die Bevölkerung für Erhalt und Beachtung der Grundrechte eintritt.

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