Tombomtom schrieb am 23.07.2024 23:07:
Menschenrechte und Grundrechte sind klar definiert:
Jedes Grundrecht gilt niemals absolut, sondern nur solange es nicht durch gewichtige Gründe eingeschränkt wird. Deswegen ist das Zitieren eines einzelnen Grundrechts in der Regel eher sinnlos.
Artikel 1: Das Recht auf Selbstbestimmung
Die Achtung des Rechts auf Leben und körperliche Unversehrheit hätte vor einem Impfstoff, der nicht vor Ansteckung schützt, zu massenhaften Toden und schweren Krankheiten führt, auch geschützt. Diese Rechte wurden wie so gut wie alle anderen Menschenrechte mit Füßen getreten. Das ist verbrecherisch.
Eine bevorstehende Überlastung der Krankenhäuser mit allen damit verbundenen Folgen auch für nicht Corona-Infizierten stellt für mich einen guten Grund dar, warum man das Recht auf Selbstbestimmung einschränken kann und soll.
Die Impfung hat nachweislich zu leichteren Verläufen geführt, weswegen wesentlich weniger geimpfte Menschen auf Grund eine Corona-Infektion in Krankenhäusern behandelt werden mussten als ungeimpfte und die Überlastung damit verhindert werden konnte.
Die Ausrede war und ist ja meist: Das konnten wir nicht wissen. Durch die RKI Protokolle, die nur die offizielle Spitze des Eisbergs sind, wissen wir nun, dass gewusst wurde, dass Wissenschafts- und Rechts-widrig gehandelt wurde und unsere Rechte BEWUSST angegriffen wurden. Vorsatz ist eine noch schwerwiegendere Rechtsverletzung.
Nein, die Begründung war, dass eine Überlastung der Krankenhäuser einen Zusammenbruch der Gesundheitsversorgung zur Folge hätte.
Haben die Gerichte auch so gesehen, und aus gutem Grund.
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (24.07.2024 15:30).