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  • Der-Noni

631 Beiträge seit 21.03.2007

Re: Bewiesene Verfassungsfeindlichkeit der Verantwortlichen. In einem Rechtsstaa

ShootThemLater schrieb am 24.07.2024 15:24:

Jedes Grundrecht gilt niemals absolut, sondern nur solange es nicht durch gewichtige Gründe eingeschränkt wird. Deswegen ist das Zitieren eines einzelnen Grundrechts in der Regel eher sinnlos.

Für Sie ist also eine bewußte Lüge ein gewichtiger Grund? Interessantes Rechtsverständnis. Das die Bevölkerung bewusst angelogen wurde, haben die RKI-Files ja unzweifelhaft bewiesen.

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