Der-Noni schrieb am 25.07.2024 11:38:
ShootThemLater schrieb am 24.07.2024 15:24:
Jedes Grundrecht gilt niemals absolut, sondern nur solange es nicht durch gewichtige Gründe eingeschränkt wird. Deswegen ist das Zitieren eines einzelnen Grundrechts in der Regel eher sinnlos.
Für Sie ist also eine bewußte Lüge ein gewichtiger Grund? Interessantes Rechtsverständnis. Das die Bevölkerung bewusst angelogen wurde, haben die RKI-Files ja unzweifelhaft bewiesen.
Schade, ich hatte eigentlich noch mehr geschrieben und damit auch Ihre Frage beantwortet.
Offensichtlich passt der Umstand, dass die Krankenhäuser komplett überlastet waren, aber anscheinend nicht zu Ihrem Narrativ.
Schade für Sie, und viel Glück auf Ihrem weiteren Lebensweg.