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  • alterpinguin

mehr als 1000 Beiträge seit 05.12.2002

In der 1. Version des Grundgesetzes gab es noch keine Notstandsgesetze und keine

Randle Patrick McMurphy schrieb am 05.04.2024 13:10:
Re: Politische Einflussnahme

Ich kann mir auch nicht vorstellen das die Väter des Grundgesetz das Prinzip von "gefährlicher Seuche" nicht kannten, so 4 Jahre nach dem 2ten WW und 30 Jahre nach de Spanischen Grippe.
Suche immer noch den Paragraphen "Dieses Grundgesetz gilt nur bis zu einer Inzidenz von [beliebigen Wert einsetzen]...."

In der 1. Version des Grundgesetzes gab es noch keine Notstandsgesetze und keine Wehrpflicht.
Wenn ich jetzt mal wiederhole was Du geschrieben hast, dann könnte Dir ein Licht aufgehen. Entweder sollte so etwas nicht aufgenommen werden, was dann mit erklären könnte warum es erhebliche Proteste gegen diese Grundgesetzänderungen gab oder aber Du meinst, weil ja gerade erst Krieg war müssen die "Macher" des Grundgesetzes, das vergessen haben.
Ich neige eher dazu, dass wie beim Asylrecht, das nicht vergessen war und erst spätere ignorante Kräfte begannen diese Teile Stück für Stück auszuhebeln.
Es war für solche einfacher das Grundgesetz zu ändern als die vielen anderen übernommenen Gesetzestexte zu korrigieren und auch nur den Menschenrechten anzupassen. Beispiele Bereich Schwangerschaft oder Homosexualität sind eigentlich langjährig bekannt und ich erachte die noch nicht mal als die Spitze des Eisbergs.

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