GrenSo schrieb am 24.07.2024 15:03:
Das RKI will die Vollständigkeit der Unterlagen nicht bestätigen, kritisiert die Veröffentlichung aber erwartungsgemäß: "Soweit in diesen Datensätzen personenbezogene Daten und Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Dritter rechtswidrig veröffentlicht und insbesondere Rechte Dritter verletzt werden, missbilligt das RKI dies ausdrücklich", teilte das Institut am Dienstag mit.
das RKI hätte ohnehin vorgehabt, die Protokolle mit seiner Zustimmung zu veröffentlichen. „Jetzt geschieht es, ohne dass die Rechte Dritter, auch Mitarbeiter, vorher geschützt worden wären. Zu verbergen gibt es trotzdem nichts“, so der SPD-Politiker.
@https://www.tagesspiegel.de/politik/pandemie-aufarbeitung-rki-kritisiert-veroffentlichung-ungeschwarzter-corona-protokolle-durch-journalistin-12072722.html
Nichts für ungut und ich habe mir diese Protokolle nicht angesehen, aber aus datenschutzrechtlichen Gründen, und dies ist nun mal unter anderem mein Fachgebiet, kann ich die zitierte Kritik des RKI bezüglich der Veröffentlichung mehr als nur nachvollziehen.
Ist das tatsächlich zu kritisieren? Oder überwiegt hier das öffentliche Interesse?
Das RKI ist immerhin per Infektionsschutzgesetz quasi "Masterautorität", auf deren Einschätzung hin Grundrechte massivst eingeschränkt werden können und eingeschränkt wurden. Das bis tief in die Rechtsprechung hinein, die neben dem RKI kaum etwas anderes gelten ließ.
Das Problem bei datenschutzrechtlichen Verstößen ist dann lediglich, dass eine rechtliche Ahndung möglicher persönlicher Verfehlungen nicht mehr auf Basis dieser Dokumente erfolgen kann, da sie nicht mehr als Beweismittel zulässig wären.