GrenSo schrieb am 24.07.2024 15:03:
aber aus datenschutzrechtlichen Gründen, und dies ist nun mal unter anderem mein Fachgebiet, kann ich die zitierte Kritik des RKI bezüglich der Veröffentlichung mehr als nur nachvollziehen.
Die datenschutzrechtliche Gründe schiebt man gern mal vor, wenn's gerade passt. Und wenn's nicht passt, spielt Datenschutz keine Rolle.
Wenn man einen falschen Namen und eine falsche Telefonnummer auf die Corona-Gästeliste geschrieben hat, war das natürlich kein legitimer Datenschutz. Ja nee, is klar.