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  • hdwinkel

mehr als 1000 Beiträge seit 16.06.2012

Re: Wortwahl

kessaku schrieb am 25.07.2024 08:56:

Wikipedia drückt genau das aus, was ich unter Terror verstehe: "Terror (lateinisch terror „Schrecken“) bezeichnet die gezielte Ausübung von Angst und Schrecken von Menschenmassen oder Einzelpersonen durch kriminelle Taten, um ein individuelles Ziel zu erreichen."

Kriminell bedeutet ungesetzlich.
Wer ist Ihrer Meinung nach der Täter? Wen müsste man denn jetzt verklagen, welche Behörde?
Und worin soll jetzt die kriminelle Tat bestanden haben? Gegen welche Gesetze haben denn die Behörden jetzt verstoßen? Und vor allem, weshalb haben Sie noch nicht dagegen geklagt. Wir sind ja immerhin ein Rechtsstaat, da darf man das, die Behörden verklagen, wenn diese das Gesetz brechen.

Und die nächste Frage werden Sie wohl ebenfalls mal beantworten müssen. Welches Ziel sollte denn erreicht werden?
Und wurde es erreicht? Oder ist das 'Terrorregime' nur am heldenhaften Widerstand Ihrerseits gescheitert?

Sorry, jetzt kommen Sie mal wieder runter. Terror ist etwas anderes, als während einer Pandemie mal Ausgangsbeschränkungen hinnehmen zu müssen, damit sich weniger Menschen gegenseitig anstecken.

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