Nein, definitiv nicht solange die dort verantwortlichen Personen in der BRD-Hierarchie die mediale, justizielle und exekutive Waffenhoheit haben.
Frau Hoffmann kann man nur alles erdenklich Gute wünschen und einen Topanwalt für Straf- und Verfassungsrecht, der ihr Anliegen gesetzestreu und unbarmherzig durchkämpft.