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  • _Peter_

mehr als 1000 Beiträge seit 18.12.2016

Artikel 5 Grundgesetz

"(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt."

Als Nichtjurist hätte man jetzt gedacht, dass "jeder" auch RT, Putin und Querdenker einschließt. Das "Meinung" Meinung bedeutet, egal, ob diese zu den Fakten passt oder nicht. Und das "Rundfunk und Film" nicht auf die Öffentlich-Rechtlichen begrenzt ist.

Als Nichtjurist hätte man zudem gedacht, dass "Zensur" auch das Löschen und Sperren durch Privatorganisationen betrifft.

Und das es Aufgabe der Regierung wäre, dafür zu sorgen, dass Plattformen wie Youtube sich eben nicht größzügige Löschrechte in die AGBs schreiben können.

Vielleicht sehen Juristen das anders. Dann allerdings stellt sich die Frage, ob das Grundgesetz für Juristen und Gerichte geschrieben wurde. Oder als rechtliche Grundlage, die das Zusammenleben in Deutschland regelt.

Bei der Beantwortung der Frage mag es helfen, sich daran zu erinnern, wann das Grundgesetz geschrieben wurde. Und warum.

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