Ansicht umschalten
Avatar von OdinX
  • OdinX

mehr als 1000 Beiträge seit 14.01.2010

Re: Pressefreiheit

bickerdyke schrieb am 29.09.2021 11:19:

nochjemand schrieb am 29.09.2021 11:15:

Ohne auf die Korrektheit der Informationen einzugehen - deckt Pressefreiheit Falschinformationen?

Nein. Es gibt eine Pflicht zur Richtigstellung und Gegendarstellung.

Doch, Pressefreiheit deckt Falschinformationen.

Keine Instanz darf die Veröffentlichung von Falschinformation in z.B. einer Zeitung verhindern.

Ausser natürlich es gibt eine Unterlassungsklage, weil eine vorherige Behauptung bereits gerichtlich ausgefochten wurde.

Allerdings gibt es, wie du bereits geschrieben hast, eine Pflicht zur Richtigstellung, Gegendarstellung.

Wikipedia:

Der medienrechtliche Berichtigungsanspruch hat zum Ziel, die noch andauernden Folgen einer rechtswidrigen Tatsachenbehauptung oder Bildnisveröffentlichung zu beseitigen.

In diesem Satz gibt es zwei relevante Aspekte.

1) Es braucht eine rechtswidrige Tatsachenbehauptung. Die meisten Verschwörungstheorien sind i.d.R. keine rechtswidrigen Tatsachenbehauptungen und fallen darum schon mal weg.
2) Andauernde Folgen müssen beseitigt werden. Gibt es also keine andauernden Folgen, z.B. wenn Hans Müller in seinem Youtube-Kanal, den ohnehin keiner schaut, falsche Tatsachen behauptet, dann muss er auch nicht widerrufen.

Dazu kommt noch

Der Anspruchsteller muss im Zweifel vor Gericht beweisen, dass die behauptete Tatsache unwahr ist und dass durch die Behauptung eine fortdauernde Beeinträchtigung besteht, die durch die verlangte Berichtigung beseitigt werden kann.

Also muss erst ein Gericht entscheiden, ob der Beweis der Unwahrheit erbracht und eine Richtigstellung/Gegendarstellung angebracht ist.

Und das ist eine ziemlich starke Hürde, denn z.B. bei unwiderlegbaren Aussagen kann man ja per Definition nicht beweisen dass sie falsch sind.

Kommt also Nazi Hanspeter und behauptet öffentlich Juden wären Abkömmlinge des Teufels, dann kann man das grundsätzlich nicht widerlegen, denn dazu müsste man entweder widerlegen, dass es den Teufel gibt, was Prinzipbedingt unmöglich ist, oder man müsste widerlegen, dass Juden von ihm abstammen, was ebenfalls unmöglich ist.

Klar, dann würde Hanspeter wahrscheinlich wegen Volksverhetzung verurteilt, aber kein rechtsstaatliches Gericht könnte den Widerruf verlangen.

Bewerten
- +
Ansicht umschalten