... es gibt das Gebot der Ausgewogenheit, daraus begründet sich auch die Zwangsgebühr. Schafft diese Gebühr ab und nur noch die bezahlen das, die das sehen oder hören wollen und ich verliere kein Wort mehr darüber. Dann ist es allerdings auch keine öffentlich rechtliche Anstalt mehr. Ich für meinen Teil bezahle diese Gebühr und habe mittlerweile seit fast 2 Jahren keinen Fernseher mehr eingeschaltet. Somit finanziere ich Ihre Hobbys und Narrative, mir wäre es lieber sie bezahlen das selbst. RT ist zwar auch nicht ausgewogen, dafür bezahlt der russische Staat das selbst. Aber immerhin schafft es RT Kommentar und Meinung auseinanderzuhalten, was man von den Qualitätsmedien keinesfalls behaupten kann. Das merken außer mit natürlich auch noch andere, deswegen hyperventlieren die Staatspropagandisten jetzt so und möchten jetzt am liebsten Art. 5, GG aussetzen oder bis zur Unkenntlichkeit entstellen.