Jawohl! Wer die Wendung "Audiatur et altera pars" öffentlich propagiert, wird zu 5 Jahren Bildzeitungs-Zwangsabonnement verurteilt. Wöchentlich wird geprüft, ob er den Inhalt auch buchstabiert hat.
Früher, als bekanntlich alles besser war, kam der Blockwart und versah den Abstimmknopf des Volksempfängers mit einem Papp-Anhänger, worauf daran erinnert wude, was dem blühte, der Feindsender hörte.
Und heute? Verdammt nochmal, nicht nur das Quer- sondern das Denken überhaupt gehören verboten. Basta!
(Ansonsten: Plonk)