-Baltar- schrieb am 18.12.2021 18:25:
mit Steuern finanziert. Das unterscheidet sich nicht von Gebühren.
1) Gebühren sind zweckgebunden.
2) *ECHTE* Gebühren würden nur auf Leistungen erhoben, die auch benötigt, gewollt bzw freiwillig abgerufen würden. Nicht als eine pauschal von jedermann zu leistende Schattensteuer.