Hallo zusammen,
offensichtlich brauchen wir wieder eine "Verordnung über außerordentliche Rundfunkmaßnahmen" analog zu jener vom 1. September 1939 . Kennt eigentlich irgendeiner unserer staatlichen Diskutanten das Grundrecht der Rezipientenfreiheit gem. Art. 5 Absatz 1 Satz 1 unseres Grundgesetzes?
Schöne Neue Welt,
ChaBuko