Wer es war weis ich nicht.
Aber jede Landesmedienanstalt kann das tun.
Wenn die Kölner zum Beispiel feststellt die senden hier haben aber bei uns keinen Antrag gestellt das zu dürfen dann kann diese den Provider anweisen das zu unterlassen.
Natürlich nur für NRW aber wie eutelsat das dann macht NRW nicht mit dem Programm zu versorgen ist nicht Sache der LMA die interessiert nur das NRW nicht bestrahlt wird.
Bei Weigerung würde eine EV am Gericht beantragt und zweifellos ohne Anhörung von eutelsat erlassen werden die Rechtslage ist eindeutig.
Eine Zensur findet nicht satt ...