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  • Bratapfelkuchen

mehr als 1000 Beiträge seit 22.01.2007

Das BVerfG: Rundfunk staatsfern! NEIN, NEIN, UNFUG!!!

Das Bundesverfassungsgericht fordert in seiner Rechtsprechung zum Rundfunk vor allem Staatsferne.

Das ist so Unfug.

Fordern die Journalisten, die ungern Lügen- oder Lückenpresse gescholten werden wollen, nicht umfassende Berichte?
Wieso scheitert der Chef der Gewerkschaft dieser Leute schon an einfachen Sachverhalten? Dummheit, Faulheit oder Vorsatz?

Das BVerfG fordert keineswegs "staatsfernen Rundfunk". Das hat das Gericht in dieser Universalität im gegenteil abgelehnt.
Richtig ist einzig, das der öffentlich-rechtliche Rundfunk staatsfern sein soll. Und das betrifft einzig das Programm, bzw. die Aufsicht hierüber. Die Gewährleistung "möglichst vielfältiger (nicht neutraler) Berichterstattung" soll durch auskömmliche (nicht fürstliche) Finanzierung sichergestellt werden.

Mir ist bisher unbekannt, dass RT nun von den Zwangsabgaben hierzulande finanziert werden soll.
Mit dem angeblichen Gebot der Staatsferne wäre jeglicher privater Rundfunk abzuschalten.

Selten so einen Mist gelesen. Das ist meines Erachtens böswillig verfälschend.

Schwach, daß Kollege Kompa hier nicht nachgehakt hat.

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