Nummer Eins schrieb am 10.03.2023 22:56:
Es wurde ja auch nicht durchgehend von Stephan B. oder Tobias R. geschrieben.
Journalistische Praxis ist es nun mal den Nachnamen in solchen Berichten nicht auszuschreiben. Täterschutz ist das hier nicht, denn man kann ihn mit den Informationen im Artikel leicht ermitteln. Es wird schließlich der recht einzigartige Titel des Buches genannt das er geschrieben hat. Einfach google verwenden.