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Re: das wird es ja auch jetzt schon

NetteMarion schrieb am 11.03.2023 19:56:

das gehört beim Antrag dazu und geprüft wird auch ob Du einen Eintrag im Führungszeugnis hast

Jain.
Bei der WBK wird man vom Mitarbeiter der zuständigen Behörde gefragt ob man psychisch krank ist. Und danach in der Praxis nie wieder. Lediglich beim Waffenschein werden die Menschen, die von Berufs wegen eine Waffe tragen müssen, regelmäßig überprüft.

Genau deswegen konnte ja das in Hanau überhaupt erst passieren, dass ein stadtbekannter Wirrkopf plötzlich Amok läuft. Und vermutlich wird das in Hamburg ähnlich aussehen, da gab es vermutlich auch nur eine simple Frage nach einer psychischen Erkrankung beim Antragstellen.

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