Da die schwere der Unfälle mit der Höchstgeschwindigkeit zunimmt,
sollte es auch auf Radwegen eine verbindliche Höchstgeschwindigkeit geben,
insbesondere wenn die Radwege auch von Kindern benutzt werden.
Da wäre in der Stadt 30 km/h und ausserorts 50 km/h eine sinnvolle Vorgabe,
um einen vernünftigen Verkehrsfluss zu ermöglichen.