denn in Karlsruhe liegt immer noch die Klage des Abgeordneten
Gauweiler gegen die Verabschiedung der EU-Verfassung durch Bundestag
und Bundesrat vor. Sie liegt auf Eis, weil das BVerfG auf die
Diskussion keinen Einfluss nehmen will und die Unterschrift des
Bundespräsidenten nicht ansteht.
So wie die Vorgänge rund um diese Klage abliefen, muss man von einem
Erfolg ausgehen, denn das BVerfG hat Gauweiler nach dem aus formalen
Gründen gescheiterten 1. Versuch buchstäblich mit dem Zaunpfahl
gewunken, doch nach der Verabschiedung wiederzukommen.
Auch für das neue Werk wird man mit einer Klage rechnen können und
müssen. Der neue "Grundlagenvertrag" wird also entweder keine
nennenswerte Substanz enthalten, dann geht er in Karlsruhe durch, hat
aber keine weitere Bedeutung. Oder er hat Substanz und verlagert
Kompetenzen, dann wird das BVerfG eine Volksabstimmung nach Artikel
146 verlangen. Ob die dann überhaupt durchgeführt wird und auch noch
mit "Ja" endet, ist bei den vorliegenden Entwürfen und der
Demokratie-Phobie der Parlamente sehr fraglich.
Gauweiler gegen die Verabschiedung der EU-Verfassung durch Bundestag
und Bundesrat vor. Sie liegt auf Eis, weil das BVerfG auf die
Diskussion keinen Einfluss nehmen will und die Unterschrift des
Bundespräsidenten nicht ansteht.
So wie die Vorgänge rund um diese Klage abliefen, muss man von einem
Erfolg ausgehen, denn das BVerfG hat Gauweiler nach dem aus formalen
Gründen gescheiterten 1. Versuch buchstäblich mit dem Zaunpfahl
gewunken, doch nach der Verabschiedung wiederzukommen.
Auch für das neue Werk wird man mit einer Klage rechnen können und
müssen. Der neue "Grundlagenvertrag" wird also entweder keine
nennenswerte Substanz enthalten, dann geht er in Karlsruhe durch, hat
aber keine weitere Bedeutung. Oder er hat Substanz und verlagert
Kompetenzen, dann wird das BVerfG eine Volksabstimmung nach Artikel
146 verlangen. Ob die dann überhaupt durchgeführt wird und auch noch
mit "Ja" endet, ist bei den vorliegenden Entwürfen und der
Demokratie-Phobie der Parlamente sehr fraglich.