Problematisch wirds völkerrechtlich insbesondere dann, wenn es schwierig wird zwischen zivilen und militärischen Einrichtungen zu unterscheiden. Wenn sich z.B. Panzer zwischen noch genutzten Wohngebäuden verstecken kommen wir eben in die im Artikel angesprochene Zwickmühle. Ein anderes Beispiel wären Truppen oder auch einzelne Scharfschützen, die sich in Teilen eines bewohnten Gebäudes einnisten.
Wenn gezielt ein Wohngebiet unter Beschuss genommen wird, in dem es keine militärische Präsenz gab, sieht die Sachlage selbstredend völlig anders aus, aber da kommen wir dann wieder in die Problematik, das ganze auch nachzuweisen, insbesondere wenn die Partei, die geschossen hat behauptet, dass es sehr wohl militärische Ziele gab.
Und selbst wenn dann der Nachweis erbracht werden kann, dass es hier keine militärischen Ziele gab, reicht ein Blick nach Afganistan um zu sehen, dass solche Aktionen nicht zwangsläufig ernsthafte Folgen für die Beteiligten bedeuten:
https://de.wikipedia.org/wiki/Bombardierung_der_Klinik_von_%C3%84rzte_ohne_Grenzen_in_Kundus
Bei der Bombardierung der Klinik von Ärzte ohne Grenzen in Kundus durch mehrere gezielte Luftangriffe auf das Hauptgebäude der Klinik durch ein Flugzeug der Streitkräfte der USA im Norden Afghanistans wurden in den frühen Morgenstunden des 3. Oktober 2015 42 Menschen getötet, darunter 13 Angestellte von Ärzte ohne Grenzen und 10 Patienten. Drei davon waren Kinder. 37 Menschen wurden zum Teil schwer verletzt.[1][2][3] Von neun Patienten fehlte zwei Wochen später immer noch jede Spur.[4]
Konsequenzen?
Laut einem Bericht der Los Angeles Times verhängte das US-Militär im April 2016 in dem Zusammenhang Disziplinarmaßnahmen gegen 16 Armeeangehörige. Ein Offizier wurde suspendiert und die Anderen sollen sich „Beratungs- und Schulungsmaßnahmen“ unterziehen.[80]