Jetzt muss ich hier mal ganz entschieden etwas dagegensetzen, weil ich es einfach nicht mehr hören und lesen kann.
Ja, die Ukraine wird angegriffen. Ja, es fand eine Artillerieoffensive durch Russland auf die Ukraine statt.
Jedoch: Für den Einschlag der Rakete auf polnisches Gebiet ist die Ukraine schuldig.
Es hat mich kurzes Googlen und 5 Minuten Lesen gekostet, um die Einschätzung von Juristen zu Notwehr und Gefährdung Dritter in Erfahrung zu bringen:
https://www.zjs-online.com/dat/artikel/2021_1_1465.pdf
Seite 9, III Fazit:
Eingriffe in Rechtsgüter unbeteiligter Dritter sind nie durch
Notwehr gerechtfertigt. Zu diesem deutlichen Ergebnis kommt
die vorangegangene Abhandlung und zeigt damit die Grenzen
des ansonsten sehr weiten Notwehrrechts des § 32 StGB auf.
Das sind unsere Werte. Möge jeder selbst urteilen, ob die Ukraine für unsere Werte kämpft.
Aus obiger Quelle zitiere ich noch den Schlusssatz, besser kann man es eigentlich nicht zusammenfassen:
Sobald die Abwehr Dritte beeinträch-
tigt, darf sie nicht durch Notwehr gerechtfertigt werden. An-
sonsten drohe das Recht sich selbst zu zerstören, anstatt sich
zu behaupten.