HS1982 schrieb am 20.06.2023 16:45:
Kurz gesagt, dein Argument kann ganz schön nach hinten losgehen... Hoffen wir mal für Lindemann, dass seine Anwälte da schlauer sind.
Inwiefern kann das nach hinten losgehen?
Und auch wenn diese Party nicht so "beworben" wurde, was wäre an diesem Umstand strafrechtlich relevant? Passiert das nicht auf privaten Partys auch gelegentlich, daß fremde Leute bspw. gefragt werden, ob sie Sex wollen?
Und Liedtexte oder Gedichte sind eine Sache - ob das in der Realität auch so passiert, muß man für eine Verurteilung schon beweisen auch. Gibt es derzeit solche Beweise? Ich denke nicht. Im Moment ist ja noch nicht mal klar, ob es überhaupt ein Verfahren geben wird, derzeit wird ja nur mal ermittelt.