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Avatar von justus.n
  • justus.n

828 Beiträge seit 01.11.2003

Und hier liegt er falsch:

"Solche Vergehen müssen bestraft werden, wenn man sie nachweisen kann. Wenn es nicht nachweisen kann, hat das Opfer leider Pech gehabt, denn auch die Beweispflicht ist ein hohes Gut des Rechtsstaats, und das ist auch gut so."
Bei sexueller Nötigung haben wir mittlerweile eine Beweislastumkehr.
-> Das sogenannte "Einverständnis".

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