justus.n schrieb am 13.06.2023 05:47:
"Solche Vergehen müssen bestraft werden, wenn man sie nachweisen kann. Wenn es nicht nachweisen kann, hat das Opfer leider Pech gehabt, denn auch die Beweispflicht ist ein hohes Gut des Rechtsstaats, und das ist auch gut so."
Bei sexueller Nötigung haben wir mittlerweile eine Beweislastumkehr.
-> Das sogenannte "Einverständnis".
Mich würd ja interessieren wie der Autor selbst über deinen Einwand denkt? Sollte er stimmen, dann würde in der Bild evtl. irgendwo eine Gegendarstellung abgedruckt werden müssen, was kein Problem für die wäre...