JohnGeorge24 schrieb am 09.06.2023 09:28:
und jeder und jede, die dagegen handelt, muss strafrechtlich verfolgbar sein. Das gibt noch viel Diskussion um die Altersgrenzen, halte ich aber für notwendig.
Genau, und das am besten schriftlich, damit man hinterher auch nachweisen kann, dass man nicht nur "Ja" verstanden hat, eigentlich aber "Nein" gemeint war, oder?
Und mit notarieller Beglaubigung, um sicherzugehen, dass das "Ja" auch wirklich freiwillig war.
Ich glaube, Schweden hat so was ähnliches.