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Avatar von JohnGeorge24
  • JohnGeorge24

mehr als 1000 Beiträge seit 30.06.2015

Es reicht, §§ 186, 187 Strafgesetzbuch anwenden und gut ist

Hier geht es um Existenzgefährdung durch Vorverurteilung in der Öffentlichkeit.

oder

sexualisierte Gewalt gegenüber handlungsunfähigen Personen

oder

der Vortäuschung strafbarer Handlungen im Bereich sexualisierter Gewalt !!

Das ist kein Spaß, kein Gag kein Gesprächsthema für Kaffeeklatsch oder Stammtisch, das ist toxische Beeinflussung der Öffentlichkeit mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln.

ES REICHT !!

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