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  • Karl Sten

mehr als 1000 Beiträge seit 14.08.2015

Ich habe da mal eine Frage?

Wie sollten unerfahrene junge Frauen es besser wissen ...

Wie kann man davon ausgehen, dass eine Frau, die Rammstein Lieder hört, unerfahren ist?

https://de.wikipedia.org/wiki/Rammstein#Indizierung_und_Pr%C3%BCfung_von_Musiktiteln

Bei Roland Kaiser könnte ich das ja noch verstehen - die Texte sind doch eher sexuell steril - aber Rammstein Texte sollten selbst bei der letzten Jungfrau zu einer gewissen - nicht unbedingt positiven - sexuellen Weiterbildung führen.

Und obwohl ich kein Fan von Rammstein oder Lindemann bin - solange es keine strafrechtlich relevanten Beweise für ein Fehlverhalten gibt muss auch hier die Unschuldsvermutung gelten.

Anmerkung: Die Generalstaatsanwaltschft will sich noch nicht zu einem Verfahren äussern.

In der Erklärung der Generalstaatsanwaltschaft Berlin ist von Persönlichkeitsrechten die Rede und von der Gefahr einer öffentlichen Vorverurteilung.

Die Strafverfolgungsbehörden hätten bei Auskünften gegenüber Pressevertretern die für die Presse entwickelten Voraussetzungen für eine zulässige Verdachtsberichterstattung zu beachten. Dies sehe die Rechtsprechung so vor. Wesentlich sei dabei, dass Behördeninformationen ein besonderes Vertrauen genießen, damit aber auch die große Gefahr einer öffentlichen Vorverurteilung der Betroffenen einhergeht.

Erforderlicher Mindestbestand an Belegtatsachen nicht gegeben

„Unter Berücksichtigung dieser Kriterien können wir Ihnen keine Auskunft erteilen. Denn weder bei der möglichen Erstattung einer Anzeige noch einer etwaigen Vorprüfung von Amts wegen wäre bereits der erforderliche Mindestbestand an Belegtatsachen gegeben, der dazu führen könnte, dass der presserechtliche Auskunftsanspruch die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen überwöge.“ Zu den Persönlichkeitsrechten gehören etwa das Recht auf persönliche Ehre und das Recht auf den Schutz der Privatsphäre.

Die Erklärung der Generalstaatsanwaltschaft bedeutet, dass vor allem dann, wenn es noch wenig Belastbares gibt, sorgfältig abgewogen werden muss zwischen dem Interesse, das die Öffentlichkeit hat, der Kontrollfunktion der Medien und den Persönlichkeitsrechten derjenigen, auf die sich die Berichterstattung oder auch etwaige Ermittlungen beziehen. Doch selbst wenn es Ermittlungen gibt, sagt dies nichts über die Schuld oder Unschuld eines Betroffenen aus.

https://www.berliner-zeitung.de/kultur-vergnuegen/musik/rockmusik-berlin-rammstein-wird-gegen-till-lindemann-ermittelt-warum-die-staatsanwaltschaft-dazu-keine-auskunft-gibt-li.346765

Also liebe Claudia Wangerin - auch bitte erst mal die Füße still halten bis es abgesicherte Fakten gibt - und nicht nur verspätete Beschuldigungen.

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