szul schrieb am 09.06.2023 12:36:
Populist schrieb am 09.06.2023 10:42:
Ich schrieb nirgendwo StGB.
Ich schrieb allgemein von strafrechtlicher relevante Relevanz.Es gibt aber keine "allgemeine strafrechtliche Relevanz".
Hör auf falsch zu zitieren.
"Allgemein von strafrechtlicher Relevanz schreiben" ist NICHT dasselbe wie "Von allgemeiner strafrechtlicher Relevanz schreiben". Letzteres stammt von DIR und NICHT von mir.
Strafrechtliche Relevanz kann es immer nur in Bezug auf ein Strafrecht geben.
Das versteht sich doch von selbst. In Bezug auf was denn auch sonst?
Und wenn es darum geht, ob eine bestimmter Sachverhalt strafrechtlich relevant ist, dann zählen in erster Linie die Strafgesetze, in deren Anwendungsbereich das Sachverhalt fällt. Das können je nach Sachverhalt auch Strafgesetze verschiedener Staaten sein.
Und die Vorwürfe unterliegen Teilweise unterschiedlichem Strafrecht.
Die öffentlichen diskutierten Sachverhalte betrafen vor allem Litauen und Deutschland. Andere Rechtssysteme können dann betrachtet werden, wenn Sachverhalte hinzukommen, die in deren Anwendungsbereich fallen.
Das muss man halt leider zustätzlich auch noch berücksichtigen,
und kann eben nicht ganz allgemein von einer "strafrechtlichen Relevanz" reden.
Doch, man kann sehr wohl allgemein von strafrechtlicher Relevanz sprechen. Welche konkreten Strafvorschriften gelten, muss freilich von Sachverhalt zu Sachverhalt entschieden werden.
Aber man kann z.B. ganz allgemein sagen, dass Sachverhalte, die nicht in den Anwendungsbereich irgendeiner Strafvorschrift fallen, strafrechtlich irrelevant sind.
Wir haben ja z.B. kein "Only Yes Means Yes"-Gesetz.
Gibt es denn in Litauen eine derartige Strafvorschrift, oder warum bringst Du das hier überhaupt ins Spiel?