Und genauso wie damals darf man erzählen was einem wiederfahren ist und wie man es empfunden hat, dies ist dann keine Verleumdnung.
Es ist bestimmt kein Geheimnis das Sex und Drogen, Alkohol ist auch eine Droge, auf Parties kein Tabu sind, nicht nur bei Rammstein, sondern auch bei jedem "Feuerwehrfest". Allerdings darf sich der Veranstalter eben nicht beschweren, wenn er seine Neigungen öffentlich auslebt, wenn davor gewarnt, dass von Teilnehmern der Party, eventuell von einem stillschweigendem Einverständnis ausgegangen wird, wenn kein Nein artikuliert wird oder nicht mehr artikuliert werden kann, wobei es im zweiten Fall immer noch eine Straftat bleibt. Dies gilt für Sex und Drogen.
Ich sehe bis jetzt auf keiner Seite ausreichende Beweise für eine Straftat.
Das Problem in solchen Fällen ist meistens, dass weder das Nein noch das Ja bewiesen werden kann und im nüchternen Zustand vieles wieder ganz anders empfunden wird.