pewoo schrieb am 09.06.2023 07:58:
Bei Vergewaltigungen versuchen sich viele an einer Täter-Opfer-Umkehr, die ich hier im Forum auch sehe.
Die Neigung zur Täter-Opfer-Umkehr beobachte ich auch mit wachsender Sorge.
Allerdings ist das Opfer hier Herr Lindemann, der aufgrund bisher unbewiesener Behauptungen vorveruteilt und geschädigt wird.
Ich weiß nicht, wie dein Verständnis eines Rechtsstaats aussieht, aber für mich ist die Unschuldsvermutung das unverhandelbare Fundament eines solchen.
Sollte er der ihm vorgeworfenen Straftaten in einem Prozess schuldig gesprochen werden, kann gerne darüber berichtet und der Täter öffentlich für sein Verbrechen verurteilt werden. Bis dahin aber gilt er als unschuldig, und jede öffentliche Vorverurteilung ist als Verleumdung zu bestrafen.
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (09.06.2023 08:04).