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Avatar von warum_immer
  • warum_immer

582 Beiträge seit 16.01.2023

wenn der (vermeintlich) Ermordete lebt

z.B.
wenn jemand des Mordes an einer Person bezichtigt wird und es plausibel erschein,
muss die Staatsanwaltschaft Ermittlungen aufnehmen.

wenn jetzt im Rahmen der Ermittlungen festgestellt wird, das der (vermeintlich) Ermordete lebendig ist, werden die Ermittlungen mit dem Tatvorwurf Mord eingestellt,
da es offensichtlich ist, das der Tatverdächtigten keinen noch Lebenden ermordet haben kann.

- Aber es gibt für den Tatverdächtigten keinen Freispruch. -
(solange kein Verfahren eröffnet wurde)

der Tatverdächtig muss jetzt eine Leben lang mit den Vorwurf leben,
das im der Mord nur nicht nachgewiesen werden konnte und
nur deswegen wurde das Verfahrens eingestellt.

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