Alles nach Plan schrieb am 20.01.2023 14:45:
Die Rechtsabteilung hat aber auch das Augenmerk auf die Anwendung der internen Complianceregelungen der Unternehmen. Sprich wo und in welchem Rahmen darf überhaupt geworben werden?
Die Marketingabteilung will nur Reichweite, die Rechtsabteilung ist daher intern das weitaus größere Druckmittel…
Für die Einhaltung der Regeln ist jede Abteilung selber verantwortlich.
Ausserdem geht es hier eher um "in diesem Umfeld wollen wir werben", als um irgendwelche Rechts- & Compliancefrage. Insofern kennt vor allem die bestellende Abteilung den Inhalt des Vertrags und sollte auf die Einhaltung achten. Und dann entscheiden, ob welche Maßnahmen eingeleitet werden.
Dazu braucht es keine Juristerei, sondern dann gibt es eine Nachricht: "Das möchten wir nicht. Bitte abstellen".