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  • bannoeckle

mehr als 1000 Beiträge seit 06.03.2020

Re: Fakten

DasWoelfchen schrieb am 21.01.2023 00:28:

UN Resolution 2625(XXV) 1970

Kein Staat und keine Staatengruppe hat das Recht, unmittelbar oder mittelbar, gleichviel aus welchem Grund, in die inneren oder äußeren Angelegenheiten eines anderen Staates einzugreifen. Folglich sind die bewaffnete Intervention und alle anderen Formen der Einmischung oder Drohversuche gegen die Rechtspersönlichkeit eines Staates oder gegen seine politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Teilelemente völkerrechtswidrig.

Prima dass dir das auch aufgefallen ist. Nun erinner Dich mal daran, welche dieser völkerrechtswidrigen Aktionen von wem an dem 24.2.22 in massiver Form verübt wurden und gegen wen. Richtig, von RU gegenüber der Ukraine.

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